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Statutenänderung

Alle Beschlüsse bei einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eine Änderung der Statuten notwendig machen (z.B. Sitzverlegung, Kapitalerhöhung), müssen beurkundet werden. 

 

Neben der Beurkundung übernehmen wir für Sie auch die Anmeldung an das zuständige Handelsregisteramt.

 

 

Wir bieten eine umfassende Beratung und Betreuung. Kontaktieren Sie uns!