Mit einer Beglaubigung durch uns wird die Echtheit einer Unterschrift, die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original und die Übereinstimmung eines Auszugs oder einer Abschrift mit dem Originaldokument verbindlich bestätigt.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Vornahme der Beglaubigung. Beachten Sie bitte, dass die Gebühr für die Beglaubigung am Schalter bar (CHF) zu bezahlen ist und Sie für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift unbedingt einen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitbringen müssen.
